Die Immobilienwelt leicht erklärt – Begriffe mit B - Teil 1
In unserem ImmoBlog erklären wir wichtige Immobilienbegriffe einfach und verständlich.
Heute geht es weiter mit Fachbegriffen aus der Immobilienwelt – diesmal mit dem Buchstaben B.
Bankgarantie
Absicherung gegen Verluste, die durch Insolvenz eines am Bau beschäftigten Unternehmens drohen.
Bassena
Wandbrunnen am Gang zur Wasserentnahme für mehrere Wohnparteien war früher als Treffpunkt der Hausbewohner auch die Quelle des "Bassenatratsches".
Bauansuchen
Schriftlicher Antrag an die Baubehörde (Gemeinde) auf Erteilung der Bewilligung zur Durchführung von Bauvorhaben (Neu-, Zu- und Umbauten, Änderungen der Widmung, Abbruch von Gebäuden usw.). Je nach der Art des Vorhabens sind Baupläne, eine Grundbuchsabschrift, die Zustimmung des Liegenschaftseigentümers (aller Miteigentümer), die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen (Fluchtlinienplan), Baubeschreibungen, statische Berechnungen usw. anzuschließen.
Bauauftrag
Bescheid der Baubehörde, mit dem Eigentümer einer Baulichkeit die Herstellung des Zustandes aufgetragen wird, der der seinerzeitigen Benützungsbewilligung entspricht.
Bauaufsicht
Der Behörde obliegt es, während der Bauausführung zu überprüfen, ob den Bestimmungen der Bauordnung und der Bewilligung entsprochen wird. Den Organen der Baubehörde ist dazu jederzeit der Zutritt zur Baustelle zu gewähren. Es sind ihnen die verlangten Auskünfte zu erteilen und sie können jederzeit in die Unterlagen Einsicht nehmen.
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