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Die Immobilienwelt leicht erklärt – Begriffe mit B - Teil 4

In unserem ImmoBlog erklären wir wichtige Immobilienbegriffe einfach und verständlich. Heute geht es weiter mit Teil 4 und weiteren Begriffen rund um den Buchstaben B.

Bauplan

Maßstabgerechte zeichnerische Darstellung eines Baues, meist als Beilage zu einem Bauansuchen oder einer Bauanzeige.

Bauplatz

Ein Baugrund, der nach einigen Landesbauordnungen als solcher genehmigt werden muss, bevor ein Gebäude errichtet werden kann; hierbei ist die Bewilligung an Länderweise verschiedene Voraussetzungen gebunden. Derartige Bestimmungen bestehen im Burgenland, in NÖ, OÖ, Salzburg, Steiermark und Wien.

Bauplatzerklärung

Beim Beginn der Vorentwurfsarbeiten sollte sie mit den Bebauungsbedingungen vorliegen; darin wird von der zuständigen Behörde eine Grundfläche für bebaubar erklärt. Ohne Bauplatzerklärung kann eine Baubewilligung nicht erteilt werden.

Baupolizei

von der Baubehörde mit der Überwachung des Bauzustandes und der Einhaltung der Bauvorschriften beauftragte Organe.

Baurecht

Der Begriff Baurecht hat zwei Bedeutungen:

       a. Das Baurecht im öffentlich-rechtlichen Sinn ist die Gesamtheit jener Vorschriften, die bestimmen, wo und wie gebaut werden darf (Raumordnungsgesetze, Bauordnungen, Nebengesetze und Verordnungen).

        b. Das Baurecht im privatrechtlichen Sinne ist das vom Grundeigentümer für bestimmte Zeit (mindestens 10 und höchstens 99 Jahre) eingeräumte Recht, auf oder unter dem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu erhalten. Das Baurecht entsteht durch Eintragung im Grundbuch ("Baurechtseinlage") und ist übertragbar (z.B. durch Verkauf, Schenkung oder im Erbweg). Als Entgelt hat der Bauberechtigte und den Grundstückseigentümer den Bauzins zu bezahlen. Nach Erlöschen des Baurechts fällt das Bauwerk an den Grundeigentümer, dem Bauberechtigten steht mangels anderer Vereinbarung eine Entschädigung zu. Seit der Novellierung des aus dem Jahr 1912 stammenden Baurechtsgesetzes im Jahr 1990 ist die Baurechtseinräumung an allen Grundstücken möglich, auch in der neuen Form des Baurechtswohnungseigentums.

 

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