Die Immobilienwelt leicht erklärt – Begriffe mit B - Teil 5
In unserem ImmoBlog erklären wir wichtige Immobilienbegriffe einfach und verständlich.
Im fünften Teil zum Buchstaben B stellen wir weitere zentrale Fachbegriffe aus der Immobilienwelt kompakt und praxisnah vor.
Bausperre
Eine Bausperre bedeutet ein generelles Bauverbot in einem Gebiet, für das noch kein Bebauungsplan besteht.
Weiters kann eine zeitlich begrenzte Bausperre gebietsweise verhängt werden, wenn der Bebauungsplatz geändert werden soll.
Behördliche Bewilligungen (Abteilungsbewilligung, Baubewilligung) werden nur insoweit erteilt, als sie nicht die Durchführung der beabsichtigten Änderungen des Bebauungsplanes erschweren oder verhindern.
Bauträger
Bauherren oder deren Bevollmächtigte; jedenfalls Unternehmen, die für die Abwicklung eins Bauvorhabens verantwortlich zeichnen. Es gibt gemeinnützige und gewerbliche Bauträger.
Bauverhandlung
Nach Vorprüfung der eingereichten Unterlagen setzt die zuständige Behörde einen Bauverhandlungstermin an Ort und Stelle fest. Zur Bauverhandlung werden in der Regel Bauherren, Bauführer, Planer, Straßenverwaltung und die betroffenen Nachbarn/Anrainer (Eigentümer) eingeladen. Es wird eine Besichtigung des Grundstücks durchgeführt und die Übereinstimmung mit den geltenden Bauvorschriften überprüft. Nachbarn/Anrainer (Eigentümer) können allfällige Einwände vorbringen.
Bauverwaltungskosten
für die administrative Abwicklung eins Bauvorhabens auflaufende Kosten. Gemeinnützige Bauträger dürfen einen Pauschalbetrag von drei Prozent der Baukosten verrechnen.
Bauweisen
Durch sie wird die Lage der Gebäude zu den Grenzen des Bauplatzes fixiert. Sie darf nicht mit den bautechnischen Bauweisen (z.B. Fertigteilbauweise) verwechselt werden.
Es gibt folgende Bauweisen (Bebauungsweisen):
Offene Bauweise: Wenn ein Gebäude allseits freistehend in einem bestimmten Mindestabstand zum Nachbargrund (Länderweise verschieden; auch Bauwich oder Abstandsfläche ist als Bezeichnung häufig) errichtet wird.
Geschlossene Bauweise: Wenn Gebäude an der Straßengrundgrenze von Nachbargrund zu Nachbargrund aneinander gebaut werden.
Gekuppelte Bauweise: Wenn jeweils an einer gemeinsamen Nachbargrundgrenze Gebäude aneinander gebaut werden und zu den anderen Grundgrenzen ein Abstand eingehalten wird. Die Bauweise wird fallweise auch als halboffene Bauweise bezeichnet.
Die Bauweisen gibt es praktisch in allen Bundesländern. Daneben gibt es Bundesländerweise noch Sonderregelungen, wie die ,,Gruppenbauweise‘‘ in Oberösterreich und Wien (Gebäude werden von Nachbargrundgrenze zu Nachbargrundgrenze durchgehend aneinandergebaut, und an den beiden Enden dieser Häuserzeile ist ein Abstand gegenüber der Grundgrenze zum nächsten Nachbarn und zur Verkehrsfläche einzuhalten), die ,,Zeilenbauweise‘‘ (Steiermark: ähnlich wie die Gruppenbauweise) und Spezialformen (NÖ: freie Anordnung der Gebäude; Wien: Strukturen), die dem Planer einen gewissen Spielraum eröffnen.
Seit mehr als 22 Jahren sind wir als Immobilienmakler, Immobilienexperte im Waldviertel, Weinviertel und Wien verlässlich am Immobilienmarkt tätig. Mit unseren vier Standorten in Krems, Waidhofen an der Thaya, Hollabrunn und Wien begleiten wir Eigentümer beim erfolgreichen Verkauf und bei der Vermietung sowie Interessenten bei der Immobiliensuche und Bewertung. Zahlreiche positive Kundenstimmen unterstreichen unsere Marktkenntnis und individuelle Beratung. Mit unserem Immobilien-ABC liefern wir kompakt erklärte Fachbegriffe und wichtige Themen rund um den Immobilienmarkt. Ihr Immobilienexperte in der Nähe!

















