Die Immobilienwelt leicht erklärt – Begriffe mit F - Teil 2
In unserem ImmoBlog erklären wir wichtige Immobilienbegriffe einfach und verständlich.
Im zweiten Teil ergänzen wir die Reihe um weitere wichtige Begriffe rund um den Buchstaben F.
Fixpreis
Wird im Vertrag vereinbart; gilt je nach vertraglicher Vereinbarung u.a. nur für einen bestimmten Bauzeitplan.
Fluchtlinien (Grenzlinien)
Sie beziehen sich auf Bau- und Straßenfluchtlinien. Im Allgemeinen beschreiben Fluchtlinien die Begrenzung jenen Teil eines Grundstückes, der für die eigentliche Bebauung vorgesehen ist. Sie sind im Bebauungsplan eingetragen.
Förderungswerber
Grundsätzlich können jeder Staatsbürger, jede Gemeinde, gemeinnützige Bauvereinigung oder andere juristische Personen (zum Beispiel gewerbliche Bauträger) unter Beachtung der Vorschriften über "begünstigte Personen" um eine Förderung ansuchen.
Hier gibt es bestimmte Kombinationen von Bauweisen und Rechtsformen, die aus den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes ersichtlich sind.
Freifinanzierte Objekte
Wohnungen, Geschäftsräume etc., deren Errichtung ohne öffentliche Wohnbauförderungsmittel, d.h. ausschließlich durch Privatmittel (Eigenmittel, Kapitalmarktdarlehen, Bausparkassendarlehen) finanziert ist.
Fruchtgenussrecht
vertraglich eingeräumtes Recht, eine fremde Sache unter Schonung der Substanz ohne alle Einschränkungen zu gebrauchen (z.B. Fruchtgenussrecht an einem Miethaus - die Einkünfte fließen dem Fruchtgenussberechtigten zu).
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