Die Immobilienwelt leicht erklärt – Begriffe mit V - Teil 1
In unserem ImmoBlog erklären wir wichtige Immobilienbegriffe einfach und verständlich.
Heute folgt der erste Teil mit ausgewählten Begriffen rund um den Buchstaben V.
Vadium
Das Vadium ist eine vor der Zwangsversteigerung von Liegenschaften von den Bietern zu leistender Sicherheit, im Allgemeinen mindestens 10% des Schätzwertes. Es ist in Bargeld, bestimmten inländischen Wertpapieren und Sparbüchern bei Gericht zu erlegen und wird auf die vom Meistbietenden zu erbringenden Leistungen angerechnet. Den übrigen nicht zum Zug gekommenen Bietern wird der Erlag am Schluss des Versteigerungstermins zurückgestellt.
Veräußerungs- und Belastungsverbot
Ein Veräußerungs- oder Belastungsverbot hinsichtlich einer Liegenschaft (§ 364 c ABGB) kann durch Vertrag oder letztwillige Verfügung begründet werden und hat den Zweck, eine Veräußerung oder Belastung der Liegenschaft ohne Zustimmung des Begünstigten unmöglich zu machen. Es verpflichtet nur den ersten Eigentümer, nicht aber dessen Rechtsnachfolger.
Für den Begünstigten begründet es ein höchstpersönliches und nichtverwertbares Recht. Im Grundbuch einverleibt kann es nur dann werden, wenn es zwischen nahen Angehörigen abgeschlossen wurde, also z.B. zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehegatten. Veräußerungs- und Belastungsverbote können auch durch Richterspruch im Exekutionsverfahren oder durch Gesetz begründet sein (z.B: nach den Wohnbauförderungsgesetzen).
Vergleich
Einverständliche Regelung strittiger oder zweifelhafter Rechte. Ein gerichtlicher Vergleich ist ein Exekutionstitel, d.h. es kann ohne Klage aufgrund dieses Vergleiches Exekution geführt werden.
Verkehrsflächen
Für den ruhenden und fließenden Verkehr bestimmte Flächen (Gassen, Straßen, Plätze); die Unterscheidung ist ohne rechtliche Relevanz. Öffentliche Verkehrsflächen sind solche, auf denen der Gemeingebrauch besteht, ohne Rücksicht darauf, wer Grundeigentümer ist oder ob für die Benutzung ein Entgelt eingehoben wird.
Auch die Unterscheidung in Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindestraßen bzw. öffentliche Interessentenwege ist nur für die Erhaltungspflicht oder (bei Bundesstraßen einerseits und allen übrigen genannten Straßen andererseits) für die Kompetenz zur gesetzlichen Regelung von Bedeutung. Privatstraßen sind solche Straßen, an welchen kein Gemeingebrauch besteht.
Verkehrswege
Für den Verkehr innerhalb eines Privatgrundstückes bestimmte Fläche (Stiegen, Gänge)
Als regionaler erfolgreicher Immobilienmakler in Niederösterreich und Wien, in der Nähe, begleiten wir Eigentümer und Käufer professionell durch alle Phasen des Immobilienkaufs und -verkaufs. In unserem Immobilien-ABC vermitteln wir verständlich aufbereitetes Fachwissen zu Bewertung, Vertragsabwicklung, Grundbuch und Vermietung – mit Fokus auf den Immobilienmarkt.





























